AGB
1. Allgemeines
(1) Der Dienst RedHouse Media ist eine Marke der Firma Weinkomplex e.K. mit Sitz in Bad Oeynhausen (nachfolgend kurz FOS "Firmen Online Service"genannt) erbringt alle Internet (Online) Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online Bereich.
1a Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Auftraggeber werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1b Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen - mit Ausnahme von Entgelten und Leistungsinhalten darf FOS jederzeit vornehmen, soweit diese aufgrund geänderter Umstände erforderlich werden und für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind. Solche Änderungen teilt FOS dem Auftraggeber schriftlich mit, sofern dieses nicht mit unzumutbarem Aufwand verbunden ist. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Ein Widerspruch des Auftraggebers gilt als Kündigung des Vertrages für den nächstmöglichen Kündigungstermin. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen.
(2) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien
(3) Diese AGB sind im Internet frei abrufbar.
(4) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen der Parteien.
2. Pflichten von FOS / Leistungsänderungen
(1) FOS erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets; sie ist nicht zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten des Auftraggebers entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere bei unveränderter Entgelthöhe, verpflichtet.
(2) Soweit FOS Dienste oder Leistungen derzeit teilweise oder ganz unentgeltlich zur Verfügung stellt, hat der Kunde zukünftig auf diese Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. FOS behält sich vor, für den Fall einer Kostensteigerung z. B. durch Änderung von technischen Voraussetzungen, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten.
(3) FOS ist berechtigt, IP-Adressen erforderlichenfalls (z. B. bei technischer Notwendigkeit) zu ändern. Eine Änderung von IP- oder URL-Adressen beinhaltet keine Änderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt.
(4) Vertragsgegenstand, Bereitstellungs- und Leistungsumfang sowie besondere Systemvoraussetzungen ergeben sich aus jeweiligen Einzelverträgen, dessen Anlagen, besonderen Vertragsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen. FOS erbringt Leistungen, die eine Vorauszahlung ganz oder teiweise erforderlich machen. Bis zur Erfüllung dieser Vorauszahlung hat der Auftraggeber keinen Erfüllungsanspruch; FOS ist jedoch berechtigt, die Leistung als Vorleistung zu erbringen.
4a Soweit Domains Gegenstand des Vertrages ist, ist FOS berechtigt, die Aktivierung oder DNS- Einstellungen von Domains erst nach Zahlung der für die Registrierung geschuldeten Entgelte vorzunehmen.
4b Soweit die Zurverfügungstellung von Servern durch FOS Gegenstand des Vertrages ist, werden diese Kosten generell im Voraus fällig. FOS ist berechtigt, die Anschaltung erst nach Zahlung der als Anschlusskosten geschuldeten Entgelte vorzunehmen.
4c Leistungs- und Freischaltungszeitpunkte sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zusage verbindlich.
4d Soweit die Registrierung einer Domain Gegenstand des Auftrages ist, ist nur die Beantragung der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle geschuldet. Die Gefahr, dass die Domain von der jeweiligen Vergabestelle nicht registriert wird, trägt der Auftraggeber. FOS ist auch im übrigen nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der Domain oder Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle zu prüfen; dieses obliegt dem Auftraggeber, der sich deshalb im eigenen Interesse vor jeder Beantragung darüber informierten sollte, ob die Domain noch erhältlich ist.
4e Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, kann für eine Verzögerung, Verweigerung oder Unmöglichkeit der Registrierung, die sich aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder der Vergabestelle ergibt, von FOS keine Verantwortung übernommen werden.
4f FOS stellt Domains und Serverplätze aus technischen sowie Sicherheitsgründen jeweils auf unterschiedlichen Servern bereit. Der Auftraggeber hat auf FOS Domainservern die Möglichkeit DNS Einstellungen selbst vorzunehmen. Nimmt er Einstellungen vor übernimmt FOS keinerlei Gewährleistung zur Erreichbarkeit der Domain. Soll die Domain in Zusammenhang mit einem Serverplatz erreichbar sein, müssen die Einstellungen zwingend nach Vorgabe oder von FOS selbst vorgenommen werden.
4g Soweit die Zurverfügungstellung von Servern oder Serverplätzen Gegenstand des Vertrages ist, wird immer der frühest mögliche Termin für die Einrichtung vereinbart. FOS kann dem Auftraggeber schriftlich oder durch elektronische Erklärung (E-Mail) bestätigen, wann die Einrichtung erfolgen kann.
4h Soweit Webdesignaufträge Gegenstand des Vertrages sind, werden diese von FOS ausschließlich auf Servern von FOS ausgeführt. Zeiträumlich werden diese separat vereinbart und bedingen in keinem Fall eine Abhängigkeit zur Bereitstellung der Domain oder des Serverplatzes.
4. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
(1) Durch Bestellung über Online-Bestell-Formulare auf Internetseiten der FOS und/oder die Annahme eines Auftrages und/oder die Registrierung eines Domainnamens bzw. die Zuteilung von Speicherplatz und Logindaten kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung zustande. Soweit nicht einzelvertraglich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart worden ist, wird ein Vertrag bei:
Domain
für 12, 24 oder 36 Monate abgeschlossen. Die Laufzeit ist von der Domainendung abhängig und wird im Bestellvorgang und/oder in einer Bestätigungsemail der gewählten Domain ausgewiesen.
Web-Hosting-Paket
für 12 oder 24 Monate abgeschlossen. Die genaue Laufzeit ist vom gewählten Hosting-Paket abhängig und kann im Einzelfall jederzeit eingesehen werden.
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden:
Domain-Vertrag
mind. 45 Tage vor Ablauf des aktuellen Regiestierungszeitraums.
Hosting-Paket
mind. 3 Monate vor Ablauf des aktuellen Abrechnungszeitraums.
Wird der Vertrag nicht fristgerecht schriftlich vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils stillschweigend um die vertraglich vereinbarte Laufzeit. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Kündigungserklärung. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt für FOS insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät;
- der Kunde vorsätzlich hinsichtlich der von ihm zum Zwecke seiner Registrierung mitgeteilten Auftraggeberdaten falsche Angaben macht;
- der Kunde durch seine Internet-Präsenz gegensätzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt;
- wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt. Eine (einfache) E-Mail ist hierfür auch nach einer etwaigen entsprechenden Gesetzesänderung nicht ausreichend. Die Kündigung muß im Falle der Domainregistrierung die Angabe enthalten, ob eine Löschung der Domain sofort oder zum Ende der Vertragslaufzeit oder eine Freigabe der Domain zum Providerwechsel erfolgen soll. Erfolgt der Providerwechsel aus Gründen, die nicht von FOS zu vertreten sind, nicht innerhalb von 60 Tagen nach Zugang der Kündigungserklärung, ist FOS berechtigt, die Domain zu löschen.
(4) Die geleisteten Zahlungen für Domainregistrierungen für die entsprechende Registrierungsperiode können bei Kündigung nicht erstattet werden. (Übersicht der Registrierungsperioden) (5) FOS ist nach Beendigung des Vertrages berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens mit der Freigabe erlöschen alle Rechte des Auftraggebers aus der Registrierung. Gegenstand sind alle vom Auftraggeber beantragten Domains, soweit sie dem Auftraggeber zugeteilt wurden.
5. Preise und Zahlung
(1) Soweit Preise sich nicht aus dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich ergeben, sind diese der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Preise verstehen sich, soweit sie sich ausschließlich an gewerbliche Auftraggeber richten, netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sonst, insbesondere an Verbraucher gerichtete Preise, verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird regelmäßig auch separat ausgewiesen. Im Falle einer Umsatzsteuer-Änderung während der Vertragslaufzeit ist FOS berechtigt, die Endpreise entsprechend anzupassen.
(2) FOS ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. FOS verpflichtet sich, den Auftraggeber mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise.
(3) Der Kunde ermächtigt FOS, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Auftraggeber zu benennenden Kontos einzuziehen. Die Einziehung erfolgt regelmäßig 9 Tage nach Rechnungsdatum. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Kann die Abbuchung vom Konto des Auftraggebers mangels Deckung nicht erfolgen bzw. wird diese auf Veranlassung des Auftraggebers rückabgewickelt, ist FOS berechtigt, die entstandenen Kosten (z. B. Rücklastschriftgebühren) zusätzlich zum Entgelt als Mindestschaden geltend zu machen. FOS erhebt für die Bearbeitung von Retourebuchungen zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro, dem Auftraggeber bleibt allerdings vorbehalten, nachzuweisen, daß tatsächlich kein, bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Soweit sich nicht aus dem Einzelvertrag Abweichendes ergibt, werden die jeweils fällig werdenden Entgelte turnusgemäß, in Abhängigkeit von der von FOS zu erbringenden Vertragsleistung (Turni von 1 bis 12 Monaten) mit einem Vorlauf von mindestens 10 Tagen in Rechnung gestellt. Bei Domains ist das Entgelt erstmals bei Registration fällig, im Falle eines Providerwechsels mit dem Datum des Vertragsbeginns. Im laufenden Vertragsverhältnis wird das vereinbarte Leistungsentgelt jeweils am 01. Werktag des jeweiligen weiteren Jahres im Voraus fällig. Soweit ein monatliches Leistungsentgelt vereinbart ist, ist dieses jeweils im Voraus zum 01. Werktag des jeweiligen laufenden Monats fällig. Einmalige Entgelte, variable Entgelte sowie sonstige Vergütungen werden sofort nach Erbringung der Leistung fällig. Rechnungen werden dem Auftraggeber an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse geschickt und in seinem Kundenbereich bereit gestellt, den er jederzeit unter www.redhouse-media.com mit seinem persönlichen Kunden-Login/Passwort aufrufen kann. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postwege, ist FOS berechtigt, hierfür pro abgesandte Rechnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 Euro zu verlangen. (4) Wird abweichend von Abs. (3) kein Bankeinzug vereinbart, gilt Folgendes: Zahlt der Kunde den aus der ihm übermittelten Rechnung ersichtlichen Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, gerät er in Zahlungsverzug. Der Kunde wird in der Rechnung auf den Verzugseintritt hingewiesen. Im Falle des Verzuges erfolgt auf Kosten des Auftraggebers durch FOS eine Mahnung, mit welcher dem Auftraggeber eine Nachfrist von weiteren 8 Tagen ab Datum des Mahnschreibens zur Rechnungsausgleichung gesetzt wird. Für die erfolgte Mahnung erhebt FOS eine Bearbeitungspauschale von 2,50 Euro, die mit der nächsten Rechnung eingezogen wird. Eine gesonderte Abrechnung erfolgt, wenn zu vermuten ist, dass keine weitere Rechnung anfallen wird. Im Verzugsfalle ist FOS berechtigt, Verzugszinsen wegen Zahlungsverzuges in Höhe von 8 % per Anno zu verlangen. Im Falle des Verzuges mit der Zahlung ist FOS darüber hinaus berechtigt, gesamtumfänglich Dienstleistungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Beträge und des Zinses auszusetzen/zu sperren. FOS ist nicht verpflichtet Teilleistungen im Falle des Zahlungsverzuges zu erbringen. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt FOS vorbehalten. Ist die Zahlungserinnerung erfolglos, wird FOS rechtliche Schritte zur Beibringung der fälligen Beträge einleiten. Die entstehenden Kosten gehen zur Lasten des Nutzers des Dienstleistung.
(5) Zahlungen gem. Ziff (4) sind unter Angabe der Rechnungsnummer ausschließlich zu folgender Bankverbindung von FOS zu leisten: Bei Auslandsüberweisungen fallen Spesen an, die zur Gänze vom Rechnungsempfänger/Auftraggeber zu tragen sind. Daher muss vom Rechnungsempfänger/Auftraggeber dafür gesorgt werden, dass eine für FOS spesenfreie Überweisung stattfindet, ansonsten von FOS eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR in Rechnung gestellt wird.
(6) Gegen Forderungen von FOS kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
6. Gewährleistung, Verfügbarkeit
(1) FOS gewährleistet im Jahresmittel eine Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver von nahezu 100 %. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich von FOS liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Außerdem kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten nicht garantiert werden, soweit Zeit für technische Arbeiten (z. B. Wartung) im für den Auftraggeber zumutbaren Umfang (regelmäßig maximal 1 % der Gesamtlaufzeit) aufgewendet werden muss. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Im Übrigen besteht in der Regel eine Verfügbarkeit von 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche.
(2) FOS wird Leistungsstörungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Auftraggeber erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, FOS unverzüglich schriftlich solche Störungen anzuzeigen (Störungsmeldung).
(3) Sofern die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen im Übrigen durch Umstände gestört wird, die im Verantwortungsbereich von FOS liegen, muss der Kunde dieses bei Erkennbarkeit gegenüber FOS unverzüglich schriftlich rügen. Erbringt FOS diese Leistung auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem FOS diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Auftraggeber gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Daneben steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grunde außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Kunde FOS schriftlich eine angemessene Nachfrist von (i.d.R. mindestens einer Woche) zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
7. Haftung
(1) FOS haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von FOS, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dieses gilt für vertragliche als auch außervertragliche (deliktische) Ansprüche. Im Vertragsverhältnis zu Unternehmern ist die Haftung von FOS auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
(2) Schadenersatzansprüche gegen FOS verjähren 6 Monate nach deren Entstehung.
8. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt FOS von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.
(2) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere darf die Internet-Präsenz keinem volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden oder gesetzeswidrigen Inhalt dienen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt.
(3)Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 5.500,00 (in Worten: fünftausendfünfhundert Euro).
(4)FOS ist berechtigt, bis zur Reinigung der Internet-Präsenz die Internet-Seite des Auftraggeber auf dessen Kosten zu sperren. FOS wird den Auftraggeber von der Sperrung unverzüglich unterrichten und diesen auffordern, vermeintlich rechtswidrige und/oder vertragswidrige Inhalte seiner Internet-Präsenz zu beseitigen.
(5)FOS ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Auftraggebers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
9. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm zum Zwecke seiner Registrierung mitgeteilten Auftraggeberdaten (z. B. Login-Passwort) richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, FOS jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von FOS binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Auftraggeber, Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name, postalische Adresse, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain.
(2) Der Kunde hat in seiner POP3-Box eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. FOS behält sich das Recht vor, für den Auftraggeber eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, von FOS zum Zwecke des Zugang zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und FOS unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber FOS bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Auftraggebers nennen, gelten gegenüber FOS widerlegbar als vom Auftraggeber für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Auftraggebers Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von FOS nutzen, haftet der Kunde gegenüber FOS auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern von FOS abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von FOS oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von FOS erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen können.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").
(6) Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch seinen Datentransfer die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Auftraggeber von FOS, die Serverstabilität, die Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Auftraggeber nur mit ausdrücklicher Genehmigung von FOS gestattet: - Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;
- Freespace-Angebote, Video oder Fotoportale, Subdomain-Dienste, Countersysteme anzubieten;
- ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Auftraggebers enthält ein vom Anbieter zur Verfügung gestelltes Chat-System.
(7) Sofern das anfallende Datentransfervolumen (Traffic) des Auftraggebers die für den jeweiligen Monat mit dem Auftraggeber vereinbarte Höchstmenge übersteigt, stellt FOS dem Auftraggeber hierfür pro angefangenem Gigabyte den in dem jeweils gültigen Tarif ausgewiesenen Betrag (Preisliste) in Rechnung. FOS ist daneben berechtigt aber nicht verpflichtet, für den Fall der Überschreitung des vereinbarten Datentransfervolumens, die betroffenen Seiten des Auftraggebers ohne vorherige Ankündigung vorübergehend zu sperren. FOS wird im diesem Fall den Auftraggeber unverzüglich informieren und eine Klärung, ggfs. Anpassung des Vertrages herbeiführen.
(8) Der Kunde stellt FOS von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. FOS ist nicht für die Datensicherung der auf dem virtuellen Server gespeicherten Dateien verantwortlich. Soweit Daten auf den virtuellen Server übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes einen Loginnamen und ein Loginpasswort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. FOS haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von e-Mail Nachrichten oder anderweitig übermittelter Informationen.
10. Datenschutz
(1) Der Kunde wird besonders auf die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz hingewiesen. FOS weist darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere bei Registrierung von Domains, auch personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift) gespeichert werden. Zum Zwecke der Vertragsdurchführung können diese auch an Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden (einschließlich evtl. öffentlicher Abfragemöglichkeiten in sog. whois-Datenbanken). Wird der Kunde als Reseller tätig, sollte er nicht zwingend zur Domain-Registrierung erforderliche Bestandsdaten ausschließlich mit Einwilligung seines Auftraggebers an Dritte (z.B. zur Veröffentlichung dieser Daten in whois-Datenbanken) übermitteln. Im Übrigen werden Informationen nur im technisch notwendigen Umfang Dritten zugänglich gemacht, soweit dieses in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht.
(2) FOS weist den Auftraggeber darauf hin, dass der Datenschutz bei Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann, insbesondere dass es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, dass der Datenschutz von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von FOS liegenden Personen und Institutionen missachtet wird; außerdem ist es möglich, dass eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verlässt.
(3) FOS informiert Auftraggeber ferner vorsorglich darüber, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können; andere Teilnehmer im Internet sind u. U. technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Von einer unverschlüsselten Übertragung von personenbezogenen oder anderen geheimhaltungsbedürftigen Daten ist deshalb abzuraten.
11. Schlussbestimmungen
(1) Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Bad Oeynhausen. Der Erfüllungsort für sämtliche Dienstleistungen ist ebenfalls Bad Oeynhausen. Für die von FOS auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen.
(2) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FOS auf einen Dritten übertragen.
(3) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
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